Mietbedingungen der Anhängervermietung Beckmann:
1.
Mietgegenstand
Der
Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren,
fahrbereiten und technisch einwandfreien Mietanhänger mit
dem im Vertrag genannten Zubehör.
Der
Vermieter unterweist den Mieter vor der Nutzung des
Anhängers über Art und technischen Umfang des Mietanhängers.
Der Mieter
erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger,
die Fahrzeugpapiere und das Zubehör in
ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat.
2.
Mietpreis / Zahlungsbedingungen
Der
Mietpreis richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung
im Mietvertrag bzw. der gültigen Preislisten, welche in den
Geschäftsräumen des Vermieters ausliegen.
Der
Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Anhängers
vollständig in bar zu bezahlen.
Wird eine
nachträgliche Mietzeitverlängerung vereinbart, so ist der
Mieter verpflichtet, den zusätzlichen Mietpreis so schnell
wie möglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers zu
entrichten.
3.
Fahrzeugnutzung
Der
Anhänger darf nur von Mieter, dessen Arbeitnehmern oder den
im Mietvertrag angegebenen Fahrer genutzt werden.
Der Mieter
muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter
hat eigenständig zu prüfen, ob der von ihm
eingesetzte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
ist.
Der Mieter
ist verpflichtet den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle
für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln zu beachten. Der Anhänger ist vom
Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.
Vor
Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des
gemieteten Anhängers zu überprüfen.
Bei
Planenanhängern ist das abnehmen des Gestells und der Plane
untersagt.
Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen,
ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges.
Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
Wird
während der Mietzeit eine Reparatur an dem Anhänger zwingend
notwendig, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit
Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.
Dem Mieter
ist es untersagt den Mietgegenstand zu motorsportlichen
Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen
rechtswidrigen Zwecken zu benutzen. Es ist auch untersagt
gefährliche Stoffe, Gifte, Heizöle und Treibstoffe zu
transportieren.
Das
transportieren von Gartenabfällen, Bauschutt, Tierabfällen
oder ähnlichen Gütern ist in Anhängern mit Plane verboten.
Fahrten
außerhalb Deutschlands müssen vor Antritt der Fahrt bzw.
bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet
werden.
4.
Unfälle / Diebstahl / Brand
Nach einem
Unfall, Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der
Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei
zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen.
Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über
alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines
vollständigen Unfallberichts den Vermieter zu unterrichten.
Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
5.
Haftung des Vermieters
Die Haftung
des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch
den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers
für diese Schäden nicht. Für Reifenschäden jeglicher Art,
sowie
für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine
Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug
oder
dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit
ausdrücklich ausgeschlossen.
6.
Haftung des Mieters
Der Mieter
haftet für Reparaturkosten im Schadenfall. Darüber hinaus
haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten,
Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der
Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen
im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
7.
Rückgabe
Der
Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist
verpflichtet den Anhänger samt dazu gehörenden
Fahrzeugpapieren und Zubehör in gereinigtem und
ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurück zugeben.
8.
Versicherung
Der
Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt
sich auf eine Haftpflichtversicherung und eine
Teilkaskoversicherung. Schäden am Anhänger, die der Mieter
durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln verursacht
oder Schäden, die während der Mietzeit ein unbekannter
Dritter verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.
9.
Datenschutzklausel
Der Mieter
erklärt sich unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz
ausdrücklich damit einverstanden, dass
seine persönlichen Daten seitens des Vermieters gespeichert
werden. Der Vermieter versichert, dass er die persönlichen
Daten nur für die Auswertung eigener Erhebungen und für die
Buchhaltung nutzt und Dritten nicht bekannt geben wird.
10.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Stand:
Februar 2011
Anhänger
Beckmann
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