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Mietbedingungen der Anhängervermietung Beckmann:

1. Mietgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren, fahrbereiten und technisch einwandfreien  Mietanhänger mit
dem im Vertrag genannten Zubehör.

Der Vermieter unterweist den Mieter vor der Nutzung des Anhängers über Art und technischen Umfang des Mietanhängers.

Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger, die Fahrzeugpapiere und das Zubehör in
ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat.

2. Mietpreis /  Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Preislisten, welche in den Geschäftsräumen des Vermieters ausliegen.

Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung des Anhängers vollständig in bar zu bezahlen.

Wird eine nachträgliche Mietzeitverlängerung vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, den zusätzlichen Mietpreis so schnell
wie möglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers zu entrichten.

3. Fahrzeugnutzung

Der Anhänger  darf nur von Mieter, dessen Arbeitnehmern oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrer genutzt werden.

Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob der von ihm
eingesetzte Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln zu beachten. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.

Vor Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des gemieteten Anhängers zu überprüfen.

Bei Planenanhängern ist das abnehmen des Gestells und der Plane untersagt.

Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges.
Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.

Wird während der Mietzeit eine Reparatur an dem Anhänger zwingend notwendig, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden.

Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen.  Es ist auch untersagt gefährliche Stoffe, Gifte, Heizöle und Treibstoffe zu transportieren.

Das transportieren von Gartenabfällen, Bauschutt, Tierabfällen oder ähnlichen Gütern ist in Anhängern mit Plane verboten.

Fahrten außerhalb  Deutschlands müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet
werden.

4. Unfälle / Diebstahl / Brand

Nach einem Unfall,  Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei
zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen. Spätestens  bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über
alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichts den Vermieter zu unterrichten. Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

5. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch
den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Für Reifenschäden jeglicher Art, sowie
für die Dichtheit des Aufbaus und  der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder
dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Haftung  des Mieters

Der Mieter haftet für Reparaturkosten im Schadenfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen
im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

7. Rückgabe

Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger samt dazu gehörenden
Fahrzeugpapieren und Zubehör in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurück zugeben.

8. Versicherung

Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung und eine
Teilkaskoversicherung. Schäden am Anhänger, die der Mieter durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln verursacht
oder Schäden, die während der Mietzeit ein unbekannter Dritter verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.

9. Datenschutzklausel

Der Mieter erklärt sich unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass
seine persönlichen Daten seitens des Vermieters gespeichert werden. Der Vermieter  versichert, dass er die persönlichen
Daten nur für die Auswertung eigener Erhebungen und für die Buchhaltung nutzt und Dritten nicht bekannt geben wird.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

 

Stand: Februar 2011

Anhänger Beckmann

 

 
     


Anhänger Beckmann, Quickborner Straße 79, 22844 Norderstedt, Tel.: 040 32 59 49 90
 

                                 

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